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Klingforth und Freytag

AGB

GÜNTHER KLINGFORTH & FREYTAG GMBH, Ham­burg — nach­fol­gend auch K&F genannt

All­ge­mei­ne Lie­fer- und Geschäfts­be­din­gun­gen

1 Gel­tung der Bedin­gun­gen

Lie­fe­run­gen, Leis­tun­gen und Ange­bo­te erfol­gen durch K&F aus­schließ­lich auf der Grund­la­ge der nach­fol­gen­den All­ge­mei­nen Geschäfts­be­din­gun­gen. Sie gel­ten auch für zukünf­ti­ge Geschäf­te inner­halb lau­fen­der Geschäfts­be­zie­hun­gen, auch wenn sie nicht noch­mals aus­drück­lich ver­ein­bart wer­den. Spä­tes­tens mit der Ent­ge­gen­nah­me der Ware oder Leis­tung gel­ten die­se Bedin­gun­gen als ange­nom­men. Gegen­be­stä­ti­gun­gen des Kun­den unter Ver­weis auf sei­ne Geschäfts- bzw. Ein­kaufs­be­din­gun­gen wird hier­mit wider­spro­chen. Von unse­ren Geschäfts­be­din­gun­gen abwei­chen­de Ver­ein­ba­run­gen sind nur wirk­sam, wenn sie durch uns schrift­lich bestä­tigt wer­den. Eine münd­li­che Auf­he­bung die­ser Schrift­form­klau­sel ist unwirk­sam.

2 Ange­bot und Ver­trags­ab­schluss

Unse­re Ange­bo­te sind frei­blei­bend und unver­bind­lich. Ein Ver­trag kommt erst zustan­de, wenn der uns erteil­te Auf­trag durch uns schrift­lich bestä­tigt wird oder wir durch Aus­lie­fe­rung zu erken­nen geben, dass wir den Auf­trag ange­nom­men haben. Inner­halb des Online­shops kommt der Ver­trag mit dem end­gü­ti­gen Absen­den der Bestel­lung zustan­de. Vor dem end­gü­ti­gen Absen­den haben Sie noch­mals die Mög­lich­keit alle Daten auf Rich­tig­keit zu prü­fen.

Grund­sätz­lich belie­fern wir nur Unter­neh­men im Sin­ne des § 14 Abs. 1 BGB bzw. gewer­be­trei­ben­de Per­so­nen, die das 18. Lebens­jahr voll­endet haben und zum Zeit­punkt des Ver­trags­schlus­ses in ihrer Geschäfts­fä­hig­keit nicht beschränkt sind.

Die Ange­bo­te im Online­shop und im Print-Kata­log sind eine unver­bind­li­che Auf­for­de­rung an den Kun­den, Waren zu bestel­len. Der Kun­de gibt ein ver­bind­li­ches Ange­bot auf Abschluss eines Kauf­ver­tra­ges ab, wenn er Waren im Online­shop bestellt. K&F wird dar­auf­hin eine Auf­trags­be­stä­ti­gung sen­den, oder eine Rech­nung, die der förm­li­chen Auf­trags­be­stä­ti­gung gleich­kommt, um den Auf­trag anzu­neh­men.

Für den Online­shop bedarf es einer form­lo­sen Regis­trie­rung zwecks Über­ga­be der per­so­na­li­sier­ten Zugangs­da­ten.

3. Lie­fer­zei­ten und Lie­fer­ter­mi­ne

Ter­mi­ne und Lie­fer­fris­ten sind unver­bind­lich, sofern nicht aus­drück­lich schrift­lich etwas ande­res ver­ein­bart wur­de. Die Anga­be bestimm­ter Lie­fer­fris­ten und Lie­fer­ter­mi­ne steht unter dem Vor­be­halt der rich­ti­gen und recht­zei­ti­gen Belie­fe­rung an uns durch Zulie­fe­ran­ten und Her­stel­ler. Lie­fer- und Leis­tungs­ver­zö­ge­run­gen auf Grund höhe­rer Gewalt und auf Grund von ande­ren unvor­her­seh­ba­ren Ereig­nis­sen, die die Lie­fe­rung wesent­lich erschwe­ren oder die­se unmög­lich machen und nicht von uns zu ver­tre­ten sind (hier­zu zäh­len ins­be­son­de­re Krieg, kriegs­ähn­li­che Ereig­nis­se, behörd­li­che Anord­nun­gen, Pan­de­mien, nicht erteil­te Ein- oder Durch­fuhr­ge­neh­mi­gun­gen, natio­na­le Maß­nah­men zur Beschrän­kung des Han­dels­ver­kehrs, Streik, Aus­sper­rung und sons­ti­ge Betriebs­stö­run­gen jeder Art sowie Ver­kehrs­stö­run­gen), gleich­gül­tig ob die­se Ereig­nis­se bei uns, den Lie­fe­ran­ten, deren Lie­fe­ran­ten oder deren Unter­lie­fe­ran­ten ein­tre­ten, berech­ti­gen uns, die Lie­fe­rung bzw. Leis­tung um die Dau­er der Behin­de­rung zzgl. einer ange­mes­se­nen Anlauf­zeit hin­aus­zu­schie­ben oder vom Ver­trag, soweit noch nicht erfüllt, ganz oder teil­wei­se zurück­zu­tre­ten. Die Lie­fer­frist ver­län­gert sich eben­falls um den Zeit­raum, mit dem der Käu­fer selbst mit der Erfül­lung sei­ner Ver­trags­pflich­ten sich in Ver­zug befin­det. Gera­ten wir (K&F) in Ver­zug, so kann der Bestel­ler vom Ver­trag zurück­tre­ten, sofern wir auch im Ver­lauf einer auf min­des­tens acht Wochen zu bemes­sen­der Nach­frist (§326 BGB) nicht gelie­fert haben. Teil­lie­fe­run­gen und Teil­leis­tun­gen sind mög­lich. Bei Lie­fer­ver­trä­gen gel­ten jede Teil­lie­fe­rung und Teil­leis­tung als selb­stän­di­ge Leis­tung. Auf­grund der zuvor geschil­der­ten Ereig­nis­se, kann kein Scha­dens­er­satz­an­spruch gegen K&F erho­ben wer­den.

4. Lie­fe­rung und Gefahren­über­ga­be

K&F lie­fert ab Lager Ham­burg inklu­si­ve Ver­pa­ckung. Es gel­ten die Ver­pa­ckungs-ein­hei­ten der jewei­li­gen Her­stel­ler und Anbie­ter. Aus­nah­men sind im Ein­zel­fall mög­lich. Im Online­shop wer­den alle ent­ste­hen­den Kos­ten in der Über­sicht ange­zeigt. Soll­ten wei­te­re Kos­ten ent­ste­hen wer­den wir uns umge­hend mit Ihnen in Ver­bin­dung set­zen. Grund­sätz­lich gilt: Im Groß­raum Ham­burg lie­fert K&F frei Haus. Für Lie­fe­run­gen in ande­re Gebie­te berech­nen wir unter einem Waren-Net­to­wert von 50 Euro eine Ver­sand­pau­scha­le von min­des­tens 6,95 Euro oder nach Auf­wand – soweit nicht anders ver­ein­bart. Aus­ge­nom­men hier­von sind Sperr­gut und Kopier­pa­pie­re sowie Lie­fe­run­gen von Vor­lie­fe­ran­ten mit zusätz­li­chen Ver­sand­kos­ten. Hier kön­nen höhe­re Kos­ten ent­ste­hen, die K&F ent­spre­chend mit­teilt. Auf Wunsch kön­nen auch Eil- oder Express-Lie­fe­run­gen erfol­gen. Die dabei ent­ste­hen­den zusätz­li­chen Kos­ten trägt der Kun­de.

Die Gefahr geht mit Ver­las­sen der Ware ab Werk, ab Her­stel­ler, ab Vor­lie­fe­rant oder unse­res Lagers auf den Bestel­ler über; dies gilt auch dann, wenn fracht­freie Lie­fe­rung ver­ein­bart wur­de. Die Gefahr geht spä­tes­tens mit Absen­dung der Lie­fer­tei­le auf den Kun­den über, auch dann, wenn Teil­lie­fe­run­gen erfol­gen. Soweit Ver­si­che­run­gen für die Lie­fer­tei­le zu Guns­ten von uns beim Trans­port­un­ter­neh­mer bestehen, wer­den die­se im Scha­dens­fall an den Kun­den abge­tre­ten. Glei­ches gilt für etwa­ige wei­ter­ge­hen­de Haf­tung des Trans­port­un­ter­neh­mers gegen­über uns als Ver­sen­der.

5. Prei­se und Zah­lung

Alle im Kata­log, auf Son­der­lis­ten, schrift­li­chen Ange­bo­ten und im Online­shop ange­ge­be­nen Prei­se sind Net­to-Prei­se zuzüg­lich der jeweils gesetz­li­chen Mehr­wert­steu­er. Die gesetz­li­che Mehr­wert­steu­er wird auf der Rech­nung geson­dert aus­ge­wie­sen. Gesetz­li­che Ände­run­gen oder Aus­nah­men wer­den berück­sich­tigt. Alle Prei­se lau­ten auf Euro.

Die Prei­se im Print-Kata­log sind in der Regel für das jeweils lau­fen­de Kalen­der­jahr gül­tig und ver­lie­ren ihre Gül­tig­keit, sobald sich der Anbie­ter der Kata­log-Sor­ti­men­te nicht mehr an sein Ange­bot gebun­den fühlt. Die Prei­se im Online­shop wer­den dyna­misch aktua­li­siert. Dadurch ver­lie­ren zu einem frü­he­ren Zeit­punkt gemach­te Preis­an­ga­ben und Anga­ben zu Beschaf­fen­heit der Ware ihre Gül­tig­keit.

Der aus­ge­wie­se­ne Preis zum Zeit­punkt der Online-Bestel­lung, der Online­be­stell-bestä­ti­gung, der Auf­trags­be­stä­ti­gung oder der Lie­fe­rung ist für die Rech­nungs- stel­lung maß­geb­lich, sofern sich kei­ne Ände­rung der Kal­ku­la­ti­ons­grund­la­ge ergibt. Die­se berech­tigt uns zur Nach­be­las­tung. Schrift­li­che Ange­bots­prei­se sind gül­tig gemäß den Anga­ben im jewei­li­gen Ange­bot.

Soweit nichts ande­res ver­ein­bart ist, sind unse­re Rech­nun­gen mit Rech­nungs­zu­gang und Bereit­stel­lung der Ware für den Bestel­ler inner­halb von 30 Tagen ohne Abzug oder inner­halb von 8 Tagen unter Abzug von 2% Skon­to zahl­bar. Oder nach geson­der­ter schrift­li­cher Ver­ein­ba­rung. Der Kun­de ist ver­pflich­tet, die von ihm erbrach­ten Zah­lun­gen jeweils zunächst auf sei­ne ältes­te Ver­bind­lich­keit anrech­nen zu las­sen. Eine vom Kun­den getrof­fe­ne anders­lau­ten­de Bestim­mung ist unwirk­sam. Sofern bereits Kos­ten und Zin­sen ent­stan­den sind, hat der Kun­de die Zah­lung zunächst auf die Kos­ten, dann auf die Zin­sen und zuletzt auf die Haupt­leis­tung anrech­nen zu las­sen. Eine Zah­lung gilt erst mit unse­rer Ver­fü­gungs­ge­walt über den Betrag als erfolgt.

K&F räumt dem Kun­den die Mög­lich­keit ein, zwi­schen ver­schie­de­nen Zah­lungs-vari­an­ten zu wäh­len: Zah­lung per Rech­nung, Vor­kas­se oder Last­schrift.

Zur Absi­che­rung des Kre­dit­ri­si­kos behält sich K&F das Recht vor, eine Boni­täts­prü­fung vor Lie­fe­rung ein­zu­ho­len und ggf. eine Zah­lungs­va­ri­an­te vor­zu­ge­ben. Zah­lun­gen mit­tels Schecks sind nicht mög­lich. Wech­sel wer­den nicht ent­ge­gen­ge­nom­men. Rück­last­schrif­ten gehen zu Las­ten des Kun­den.

K&F über­sen­det in der Regel die Rech­nun­gen per E‑Mail. Wenn der Kun­de die­sem Pro­ze­de­re nicht aus­drück­lich wider­spricht, stimmt die­ser der Über­mitt­lung in elek­tro­ni­scher Form zu.

6.  Zah­lungs­ver­zö­ge­rung

Ist der Kun­de sei­ner Zah­lungs­ver­pflich­tung nach Ablauf der genann­ten Frist ab Zugang der Rech­nung nicht nach­ge­kom­men, kommt er in Ver­zug, ohne dass es hier­für einer Mah­nung bedarf. K&F ist berech­tigt, nach Ein­tritt des Zah­lungs­ver­zu­ges. Für jede Mah­nung ein Ent­gelt zu erhe­ben.

Gerät der Kun­de mit der Zah­lung in Ver­zug, so ist K&F berech­tigt, Ver­zugs­zin­sen in gesetz­lich vor­ge­schrie­be­ner Höhe gel­tend zu machen. Außer­dem kann K&F even­tu­ell wei­ter­ge­hen­de Scha­dens­er­satz­an­sprü­che erhe­ben.

Wir behal­ten uns vor in die­sem Fall wei­te­re Lie­fe­run­gen von Vor­aus­zah­lun­gen des Bestel­lers abhän­gig zu machen.

Ein Zurück­be­hal­tungs­recht des Käu­fers oder die Auf­rech­nung des Käu­fers mit Gegen­an­sprü­chen sind aus­ge­schlos­sen, es sei denn, dass die Gegen­for­de­rung des Käu­fers nicht bestrit­ten oder rechts­kräf­tig fest­ge­stellt ist. Bei Män­geln der Lie­fe­rung blei­ben die Gegen­rech­te des Kun­den unbe­rührt.

7. Eigen­tums­vor­be­halt

Die Ware bleibt Eigen­tum von K&F bis zur voll­stän­di­gen Bezah­lung des Kauf­prei­ses und aller For­de­run­gen aus der bestehen­den Geschäfts­ver­bin­dung (Eigen­tums­vor­be­halt nach §§ 158, 449 BGB). Der Kun­de darf die gelie­fer­te Ware vor ihrer voll­stän­di­gen Bezah­lung weder ver­pfän­den noch zur Sicher­heit über­eig­nen. Auch eine Umge­stal­tung der Waren ist nicht zuläs­sig. Bei Zugrif­fen von Drit­ten, ins­be­son­de­re bei Pfän­dun­gen und Beschlag­nah­me, hat der Kun­de uns unver­züg­lich davon zu benach­rich­ti­gen. Der Drit­te ist unver­züg­lich auf unse­ren Eigen­tums­vor­be­halt hin­zu­wei­sen.

K&F Lie­fe­run­gen erfol­gen unter Eigen­tums­vor­be­halt nach §455 BGB

Bei ver­trags­wid­ri­gem Ver­hal­ten des Kun­den, ins­be­son­de­re bei Zah­lungs­ver­zug, sind wir zur kos­ten­pflich­ti­gen Rück­ho­lung der Ware nach Mah­nung berech­tigt und der Kun­de ist zur Her­aus­ga­be ver­pflich­tet. Die Gel­tend­ma­chung des Eigen­tums­vor­be­hal­tes sowie die Pfän­dung des Lie­fer­ge­gen­stan­des durch uns gel­ten nicht als Rück­tritt vom Ver­trag, soweit nicht das Ver­brau­cher­kre­dit­ge­setz Anwen­dung fin­det. Die For­de­run­gen des Kun­den aus dem Wei­ter­ver­kauf unse­rer noch nicht bezahl­ten Waren wer­den im Vor­aus zur Siche­rung an uns abge­tre­ten. Für den Fall, dass die Waren durch den Kun­den mit ande­ren, nicht in unse­rem Eigen­tum ste­hen­den Waren ver­kauft wer­den, gilt die Kauf­preis­for­de­rung nur in Höhe des Wer­tes der von uns gelie­fer­ten Waren als abge­tre­ten. Der Kun­de ist ermäch­tigt, die abge­tre­te­nen For­de­run­gen solan­ge ein­zu­zie­hen, wie er sei­nen Zah­lungs­ver­pflich­tun­gen uns gegen­über nach­kommt.

8. Gewähr­leis­tung und Rekla­ma­ti­on

K&F über­nimmt die Gewähr­leis­tung dafür, dass die Ware frei von Mate­ri­al- und Ver­ar­bei­tungs­feh­lern ist, die die Taug­lich­keit der Ware bei nor­ma­ler Ver­wen­dung auf­hebt oder erheb­lich min­dert, soweit die Gewähr­leis­tung nicht durch den Vor­lie­fe­ran­ten ein­ge­schränkt oder auf­ge­ho­ben wur­de. Die aus einem Man­gel der Ware begrün­de­ten Ansprü­che des Kun­den gegen K&F rich­ten sich nach den gesetz­li­chen Vor­schrif­ten.

Der Kun­de ist ver­pflich­tet, die Ware gemäß den Sorg­falts­pflich­ten eines ordent­li­chen Kauf­manns sofort bei Anlie­fe­rung sowohl auf Beschä­di­gung als auch auf offen­sicht­li­che Män­gel zu unter­su­chen, ins­be­son­de­re auf etwa­ige Trans­port­schä­den. Die Män­gel sind unver­züg­lich dem Zusteller/ Fracht­füh­rer (z.B. Fah­rer, Paket­dienst oder Spe­di­teur) anzu­zei­gen und auf den Fracht­pa­pie­ren zu ver­mer­ken. Soll­te dies nicht mög­lich sein, muss die Annah­me ver­wei­gert wer­den. Soll­te Ware mit offe­nen Män­geln ange­nom­men wer­den und als ein­wand­frei gegen­über dem Fracht­füh­rer bestä­tigt wor­den sein, kön­nen offe­ne Män­gel spä­ter nicht mehr rekla­miert wer­den.

Ansons­ten bleibt die beschä­dig­te Ware bis zur Klä­rung beim Emp­fän­ger. Es gel­ten die gesetz­li­chen Bestim­mun­gen und Fris­ten.

Es wird kei­ne Gewähr für Schä­den über­nom­men, die aus nach­fol­gen­den Grün­den ent­stan­den sind: unge­eig­ne­te oder unsach­ge­mä­ße Ver­wen­dung, feh­ler­haf­te Mon­ta­ge bzw. Inbe­trieb­set­zung durch den Bestel­ler oder Drit­te, natür­li­che Abnut­zung und Ver­schleiß, feh­ler­haf­te oder nach­läs­si­ge Behand­lung, unge­eig­ne­te Betriebs­mit­tel, Aus­tausch­werk­stof­fe und che­mi­sche oder elek­tri­sche Ein­flüs­se, sofern sie nicht auf ein Ver­schul­den des Lie­fe­rers zurück­zu­füh­ren sind. Unter Aus­schluss wei­te­rer Ansprü­che wer­den alle die­je­ni­gen Tei­le unent­gelt­lich nach belie­bi­gem Ermes­sen unter­lie­gen­der Wahl unse­rer­seits aus­ge­bes­sert, neu gelie­fert oder gut­ge­schrie­ben, die sich inner­halb von sechs Mona­ten nach Lie­fe­rung infol­ge eines vor dem Gefahren­über­gang lie­gen­den Umstan­des — ins­be­son­de­re wegen feh­ler­haf­ter Bau­art, schlech­ten Mate­ri­als oder man­gel­haf­ter Aus­füh­rung — als unbrauch­bar oder in ihrer Brauch­bar­keit nicht uner­heb­lich beein­träch­tigt her­aus­stel­len. Die Fest­stel­lung sol­cher Män­gel ist uns unver­züg­lich schrift­lich zu mel­den. Ersetz­te Tei­le fal­len in unser Eigen­tum, solan­ge Eigen­tums­vor­be­halt unse­rer­seits besteht. Wei­te­re Ansprü­che des Bestel­lers, ins­be­son­de­re ein Anspruch auf Ersatz von Schä­den, die nicht an dem Lie­fer­ge­gen­stand selbst ent­stan­den sind, sind aus­ge­schlos­sen, es sei denn, sie beruh­ten auf Vor­satz oder gro­ber Fahr­läs­sig­keit. Sämt­li­che Ware ver­lässt in geprüf­tem Zustand unser Haus.

Eine Gewähr­leis­tung ist aus­ge­schlos­sen, wenn der Bestel­ler ohne unse­re Zustim­mung sel­ber nach­bes­sert oder nach­bes­sern lässt.

zu 8 Son­der­be­stel­lun­gen: Waren, wel­che auf beson­de­ren Wunsch des Kun­den bestellt wor­den sind, gel­ten als Son­der­be­stel­lun­gen. Sie sind grund­sätz­lich vom Umtausch bzw. von der Gut­schrift aus­ge­schlos­sen.

zu 8 Rat­schlä­ge, Hin­wei­se und Infor­ma­tio­nen: Die Haf­tung für Rat­schlä­ge, Hin­wei­se und Infor­ma­tio­nen ist aus­ge­schlos­sen und zwar auch dann, wenn sie im Rah­men der Ein­wei­sung erfol­gen.

zu 8 Rück­sen­dun­gen: Rück­sen­dun­gen man­gel­frei­er und ori­gi­nal­ver­pack­ter Sen­dun­gen sind grund­sätz­lich aus­ge­schlos­sen und wer­den von uns nicht zur Gut­schrift ange­nom­men, es sei denn, die Rück­sen­dung erfolgt mit unse­rem vor­he­ri­gen Ein­ver­ständ­nis und unter Berech­nung einer Bear­bei­tungs­ge­bühr von min­des­tens 10% des Waren­wer­tes. Dar­über hin­aus ent­ste­hen ggf. Kos­ten für Waren­prü­fung, Wie­der­ein­la­ge­rung usw. Die Kos­ten wer­den abge­spro­chen. Die Rück­sen­dung hat für uns kos­ten­frei, ori­gi­nal­ver­packt und in ein­wand­frei­em Zustand zu erfol­gen. Die Ver­si­che­rung des Trans­por­tes obliegt dem Ver­sen­der der Retour.

9. Haf­tung

K&F haf­tet ledig­lich in Fäl­len des Vor­sat­zes oder der gro­ben Fahr­läs­sig­keit gemäß den gesetz­li­chen Bestim­mun­gen. Die Haf­tung für Garan­tien erfolgt ver­schul­dens- unab­hän­gig. Für leich­te Fahr­läs­sig­keit haf­tet K&F aus­schließ­lich nach den Vor­schrif­ten des Pro­dukt­haf­tungs­ge­set­zes (Ver­let­zung des Lebens, des Kör­pers, der Gesund­heit oder wegen der Ver­let­zung wesent­li­cher Ver­trags­pflich­ten). Der Scha­dens­er­satz-anspruch für leicht fahr­läs­si­ge Ver­let­zung wesent­li­cher Ver­trags­pflich­ten ist auf den ver­trags­ty­pi­schen, vor­her­seh­ba­ren Scha­den begrenzt, soweit nicht wegen der Ver­let­zung des Lebens, des Kör­pers oder der Gesund­heit gehaf­tet wird. Für das Ver­schul­den von Erfül­lungs­ge­hil­fen und Ver­tre­tern haf­tet K&F in dem­sel­ben Umfang.

Die zuvor genann­te Rege­lung bezieht sich auf Scha­dens­er­satz neben der Leis­tung, den Scha­dens­er­satz statt der Leis­tung und den Ersatz­an­spruch wegen ver­geb­li­cher Auf­wen­dun­gen, gleich aus wel­chem Rechts­grund, ein­schließ­lich der Haf­tung wegen Män­geln, Ver­zugs oder Unmög­lich­keit.

11. Wider­rufs­recht

Sie haben das Recht, bin­nen vier­zehn Tagen ohne Anga­be von Grün­den den Ver­trag zu wider­ru­fen. Die Wider­rufs­frist beträgt vier­zehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benann­ter Drit­ter, der nicht der Beför­de­rer ist, die letz­te Ware in Besitz genom­men haben bzw. hat. Um Ihr Wider­rufs­recht aus­zu­üben, müs­sen Sie uns (Kling­forth & Frey­tag GmbH, Ham­burg) mit­tels einer ein­deu­ti­gen Erklä­rung (z.B. Brief per Post, Tele­fax oder E‑Mail) über Ihren Ent­schluss, die­sen Ver­trag zu wider­ru­fen, infor­mie­ren.

11. Daten­schutz

Unse­re Daten­schutz­er­klä­rung gemäß DSGVO Daten­schutz-Grund­ver­ord­nung fin­den Sie hier: www.klingforth-freytag.de

12. Urhe­ber­recht

Die auf www.klingforth-freytag.de erstell­ten Inhal­te und Wer­ke unter­lie­gen dem Deut­schen Urhe­ber­recht. Ver­viel­fäl­ti­gung, Bear­bei­tung, Ver­brei­tung und jede Art der Ver­wer­tung außer­halb der Gren­zen des Urhe­ber­rech­tes bedür­fen der schrift­li­chen Zustim­mung des jewei­li­gen Autors bzw. Erstel­lers. Soll­ten Inhal­te auf die­ser Sei­te nicht vom Betrei­ber erstellt wor­den sein, wer­den die Urhe­ber­rech­te Drit­ter beach­tet. Ins­be­son­de­re wer­den Inhal­te Drit­ter als sol­che gekenn­zeich­net. Soll­ten Sie trotz­dem auf eine Urhe­ber­rechts­ver­let­zung auf­merk­sam wer­den, bit­ten wir um einen ent­spre­chen­den Hin­weis. Bei Bekannt­wer­den von Rechts­ver­let­zun­gen wer­den wir ent­spre­chen­de Inhal­te umge­hend ent­fer­nen.

13. Inhal­te und Links auf unse­ren Sei­ten

Die Inhal­te unse­rer Sei­ten wur­den mit größ­ter Sorg­falt erstellt. Für die Rich­tig­keit, Voll­stän­dig­keit und Aktua­li­tät der Inhal­te kön­nen wir jedoch kei­ne Gewähr über­neh­men. Als Dienst­an­bie­ter sind wir gemäß § 7 Abs.1 TMG für eige­ne Inhal­te auf die­sen Sei­ten nach den all­ge­mei­nen Geset­zen ver­ant­wort­lich. Nach §§ 8 bis 10 TMG sind wir als Dienst­an­bie­ter jedoch nicht ver­pflich­tet, über­mit­tel­te oder gespei­cher­te frem­de Infor­ma­tio­nen zu über­wa­chen oder nach Umstän­den zu for­schen, die auf eine rechts­wid­ri­ge Tätig­keit hin­wei­sen. Ver­pflich­tun­gen zur Ent­fer­nung oder Sper­rung der Nut­zung von Infor­ma­tio­nen nach den all­ge­mei­nen Geset­zen blei­ben hier­von unbe­rührt. Eine dies­be­züg­li­che Haf­tung ist jedoch erst ab dem Zeit­punkt der Kennt­nis einer kon­kre­ten Rechts­ver­let­zung mög­lich. Bei Bekannt­wer­den von ent­spre­chen­den Rechts­ver­let­zun­gen wer­den wir die­se Inhal­te umge­hend ent­fer­nen. Die Inhal­te unse­rer Sei­te wie zum Bei­spiel Abbil­dun­gen, Zeich­nun­gen, Gewich­te, Maß­an­ga­ben, Arti­kel­be­schrei­bun­gen etc. wer­den uns von unse­ren Lie­fe­ran­ten zur Ver­fü­gung gestellt. Wir kön­nen hier­für kei­ne Gewähr über­neh­men. Unser Ange­bot ent­hält Links zu exter­nen Web­sei­ten Drit­ter, auf deren Inhal­te wir kei­nen Ein­fluss haben. Wir kön­nen auch für die­se frem­den Inhal­te also kei­ne Gewähr über­neh­men. Für die Inhal­te der ver­link­ten Sei­ten ist stets der jewei­li­ge Anbie­ter oder Betrei­ber der Sei­ten ver­ant­wort­lich. Die ver­link­ten Sei­ten wur­den zum Zeit­punkt der Ver­lin­kung auf mög­li­che Rechts­ver­stö­ße über­prüft. Rechts­wid­ri­ge Inhal­te waren zum Zeit­punkt der Ver­lin­kung nicht erkenn­bar. Eine per­ma­nen­te inhalt­li­che Kon­trol­le der ver­link­ten Sei­ten ist jedoch ohne kon­kre­te Anhalts­punk­te einer Rechts­ver­let­zung nicht zumut­bar. Bei Bekannt­wer­den von Rechts­ver­let­zun­gen wer­den wir der­ar­ti­ge Links umge­hend ent­fer­nen.

14. Anwend­ba­res Recht, Teil­nich­tig­keit

Mit einer Bestel­lung wer­den die All­ge­mei­nen Geschäfts­be­din­gun­gen aner­kannt. Für unse­re Geschäfts­be­din­gun­gen und die gesam­ten Rechts­be­zie­hun­gen zwi­schen uns und unse­ren Kun­den gilt das Recht der Bun­des­re­pu­blik Deutsch­land. Soll­te eine Bestim­mung die­ser Geschäfts­be­din­gun­gen oder eine Bestim­mung im Rah­men sons­ti­ger Ver­ein­ba­run­gen unwirk­sam sein oder wer­den, wird hier­von die Wirk­sam­keit der übri­gen Bestim­mun­gen oder Ver­ein­ba­run­gen nicht berührt. Gerichts­stand und Erfül­lungs­ort sind unser Fir­men­sitz in Ham­burg.

Stand: Ham­burg 22.09.2020

Ver­ant­wort­lich:
Gün­ther Kling­forth & Frey­tag GmbH Peu­te­stra­ße 53 D 20539 Ham­burg

Tele­fon: 040–2102951
E‑Mail: klingforth-freytag@t‑online.de

Geschäfts­füh­rer: Sven Holm
USt.-Id.-Nr. DE 152676812
HH-Han­sa St.-Nr. 46/726/00982
Han­dels­re­gis­ter Ham­burg HRB 50 754

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